Kosten/Abrechnung

Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sie werden durch private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen entsprechend der vereinbarten Tarife erstattet. Auch Beihilfe Berechtigte können die Kosten erstattet bekommen.

Bitte erfragen Sie die den aktuell geltenden Honorarsatz in der Praxis.