Rechtliches

Der Beruf des Heilpraktikers wird durch das Heilpraktiker Gesetz geregelt. Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich im Rahmen des geltenden Rechts aus. Die Praxis des Heilpraktikers unterliegt der Kontrolle durch den Amtsarzt des zuständigen Gesundheitsamtes.

Rechtliche Grundlage der Behandlung ist ein Dienstvertrag gemäß §§ 611 und 612 BGB, der den Heilpraktiker zu versprochenen Diensten und den Patienten zur Bezahlung der vereinbarten oder üblichen Vergütung verpflichtet.